Gesund und bunt - Lebensmitteltrends und neue Märkte

 

Am 13.10.2017 trafen sich im Rahmen der Gesundheitswoche Berlin - Brandenburg über 30 Interessierte auf dem Uni-Campus in Potsdam / Golm zu „Gesund und bunt?!“. Im Fokus der vom NutriAct-Innovationsbüro organisierten Vortragsreihe standen Lebensmitteltrends und neue Märkte.
Im Zeitalter der Digitalisierung verschwinden Produkte genauso schnell wieder vom Markt, wie sie auf diesen gebracht werden. Das gilt auch für Trends im Lebensmittelbreich. Als Beispiel dafür nannte Susann Klemcke, Mitarbeiterin der YOUSE GmbH, den Bubble Tea, der 2012 die Großstädte eroberte, heute aber kaum noch zu finden ist. Der Kurzlebigkeit können schnelle Entwicklungsphasen entgegengesetzt werden, erklärte Susann Klemcke. So bedient man sich bei YOUSE der Methode des Design Thinkings, bei der in kurzen iterativen Entwicklungszyklen Produkte entwickelt werden. Im Vordergrund stehen dabei die Wünsche des Endverbrauchers.
Dass Kerbtiere zu einem Food-Trend werden, das wünscht sich Dr. Ina Henkel, Geschäftsführerin der EntoNative GmbH. Sie referierte über Insekten als Proteinquelle der Zukunft - wobei sich herausstellte, dass Grillen, Mehlwürmer und Heuschrecken eher als traditionelle Lebensmittel bezeichnet werden sollten, die es neu zu entdecken gilt. Denn verschiedenste Insektenarten stehen in vielen afrikanischen und asiatischen Ländern selbstverständlich auf dem Speisezettel und auch unsere Vorfahren, haben vor den mineralstoffreichen Snacks keinen Halt gemacht. Dabei sind essbare Insektenarten und ihre Zubereitungsmöglichkeiten so vielseitig, dass man über Jahre täglich ein neues Gericht probieren könnte. Informationen zur EntoNative GmbH mit der Marke „Tenetrio“ .
Ob Produkte auf Insektenbasis mit gesundheitsbezogene Attributen beworben werden können? Welche Health Claims grundsätzlich in der Lebensmittelwirtschaft möglich sind und wie schwierig die Rechtslage oft einzuschätzen ist, erklärte Prof. Dr. Ines Härtel, Lehrstuhlinhaberin und Vizepräsidentin an der Europa-Universität Viadrina und Richterin am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Deklarationen wie „Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Leistungsfähigkeit“ und „Für starke Knochen“ sind nur einige der zugelassenen Formulierungen. Grundsätzlich dürfen nur die Phrasen verwendet werden, die auf einer Positivliste der EU aufgeführt sind - vorausgesetzt natürlich, das Produkt entspricht nachweislich einem bestimmten Nährwertprofil. Ganz neue Formulierungen müssen aufwendig und kostenintensiv beantragt werden. Gerade für junge Unternehmen empfiehlt es sich deshalb, auf die Positivliste zurückzugreifen.
Wer trotz fehlender Health Claims gerne ein Schnitzel auf dem Teller haben möchte, zieht es nach dem Vortrag von Sebastian Lambeck möglicherweise vor, dieses direkt an der Frischetheke zu kaufen, anstatt es bei einem Onlinehändler zu bestellen. Sebastian Lambeck ist Mitarbeiter der „Marktwächter digitale Welt“, einem Bereich der Verbraucherzentrale, der den Online-Markt aus Sicht des Verbrauchers beobachtet und analysiert. Im Rahmen einer Studie wurden bei 32 Lebensmittel-Online-Händlern verderbliche Lebensmitteln bestellt. Bei mehr als jedem zweiten bestellten Produkt mit Kühlungspflicht, lag die Temperatur teils deutlich über dem Normwert. Mehr zu dieser Studie erfahren Sie unter.

Welche Health Claims grundsätzlich in der Lebensmittelwirtschaft möglich sind und wie schwierig die Rechtslage oft einzuschätzen ist, erklärte Prof. Dr. Ines Härtel.